Allgemeine Geschäftsbedingungen, Digitalpunk GmbH, Dachauerstr. 90, 80335 München

 

1 Geltung der Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen der Digitalpunk GmbH („Agentur“) und dem Kunden. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, soweit sie die Agentur ausdrücklich schriftlich anerkannt hat.

2 Auftragsvergabe, Leistungsumfang und Auftragsabwicklung
1. Der Kunde stellt an die Agentur eine Anfrage mit den gewünschten Leistungen und gibt die Aufgabenstellung vor. Die Agentur prüft die Wünsche des Kunden auf Vollständigkeit und Realisierbarkeit und erstellt auf dieser Grundlage ein schriftliches Konzept und eine Leistungsbeschreibung.
2. Die Agentur erbringt bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen. Das Konzept enthält kreative Leistungen und Werbeideen, die am Anfang jedes Schaffensprozesses stehen und die Basis für eine erfolgreichen Vermarktungsstrategie bilden. Erteilt der Kunde keinen Auftrag, darf er das Konzept weder ganz noch teilweise anderweitig verwerten oder verwerten lassen. Soweit ein schriftliches Konzept im Zuge einer Vertragsanbahnung erstellt wird, ist der dafür entstandene Zeitaufwand auch dann zu vergüten, wenn der Auftrag nicht erteilt wird.
3. Die Vorstellungen und Wünsche des Kunden werden von der Agentur nach bestem Wissen und Gewissen berücksichtigt. Der Kunde erkennt jedoch an, dass es sich bei der Erstellung von Texten, Filmen und Fotografien um Kreativleistungen handelt, die ein hohes Maß an künstlerischer Freiheit erfordern. Die Agentur schuldet daher ausschließlich die Erstellung eines Werks, das nach eigener Erfahrung und Einschätzung den Wünschen des Kunden möglichst nahekommt. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind grundsätzlich ausgeschlossen.
4. Dem Kunden stehen grundsätzlich zwei Korrekturschleifen zu. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, hat er die Mehrkosten zu tragen.
5. Der Kunde erhält für den jeweiligen Einsatzzweck fertig bearbeitete Aufnahmen. Ausgangsmaterial und Rohmaterial verbleiben bei der Agentur. Ein Anspruch auf Herausgabe von Rohdaten oder bearbeitbaren Dateien besteht nicht.

3 Social Media Marketing
1. Die Agentur bietet dem Kunden technische Unterstützung bei der Erstellung und Betreuung von Social-Media-Präsenzen an. Sofern der Kunde diese Leistungen in Anspruch nimmt, übernimmt die Agentur nur die rein technische Erstellung der Social-Media-Page und das Einpflegen der vom Kunden stammenden Inhalte.
2. Die Auswahl der Inhalte (Bilder, Texte, Videos, Impressum etc.), obliegt allein dem Kunden. Die Agentur wird diese Inhalte weder auf inhaltliche Richtigkeit noch auf rechtliche Zulässigkeit hin überprüfen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Agentur weder berechtigt noch verpflichtet ist, den Kunden rechtlich zu beraten. Sollte die Agentur in Einzelfällen feststellen, dass die vom Kunden bereitgestellten Inhalte offenkundig gegen geltendes Recht verstoßen, kann sie das Einstellen solcher Inhalte verweigern.
3. Neben der Erstellung der Fanpage kann auch das Posten unter dem Namen des Kunden oder unter dessen Namen (sog. Ghost Posting) vereinbart werden. Die Agentur ist in der inhaltlichen Ausgestaltung frei, sofern es keine Vorgaben des Kunden gibt. Es besteht keine Verpflichtung auf Posts von Dritten zu reagieren oder diese zu überwachen. Dies untersteht der Verantwortung des Kunden als Betreiber. Diensteanbieter im Sinne des Gesetzes ist allein der Kunde.

4 Mitwirkungspflichten des Kunden
1. Sofern der Kunde der Agentur Materialien und/oder Inhalte (z.B. Markenlogos, Werbetexte, Produkte) überlässt, sichert er zu, dass diese frei von Rechten Dritter sind und deren Nutzung bzw. Veröffentlichung nicht gegen geltendes Recht verstößt. Zu den überlassenen Inhalten gehören auch solche Inhalte und Quellen, die der Kunde der Agentur im Hinblick auf die Durchführung der beauftragten Leistungen empfiehlt oder vorschlägt.
2. Soweit der Kunde für die Erstellung von Aufnahmen Personen zur Verfügung stellt (z.B. Mitarbeiter/Models), ist er allein dafür verantwortlich, dass die betreffenden Personen in die beabsichtigte Verwendung der Aufnahmen durch Unterzeichnung geeigneter Erklärungen eingewilligt haben.
3. Sollte die Agentur aufgrund solcher vom Kunden stammender Inhalte von Dritten in Anspruch genommen werden, stellt der Kunde die Agentur von allen Ansprüchen Dritter inkl. der notwendigen Rechtsverfolgungskosten auf erstes Anfordern frei.

 5 Kosten
1. Der Umfang der einzelnen Leistungen sowie die geschuldete Vergütung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung der Agentur. Ist für eine Leistung keine Vergütung bestimmt, gelten die zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Preislisten der Agentur.
2. Mehraufwand der Agentur, insbesondere wegen Änderungs- und Ergänzungswünschen des Kunden, wird als zusätzlicher Aufwand gemäß den vereinbarten Stundensätzen, ersatzweise zu den zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Preislisten der Agentur berechnet.
3. Für die Leistungen der Agentur wird die Vergütung als Stundensatz, Tagessatz oder Pauschale berechnet. Nebenkosten (Reisekosten, Spesen, Requisiten, Location- und Studiomieten, Drehgenehmigungen, Lizenzen etc.) sowie gegebenenfalls entstandene Drittkosten (Model, Stylist, Tonmeister, Sprecher, Cutter etc.) werden gesondert in Rechnung gestellt.
4. Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten den Kostenvoranschlag um mehr als 15 % übersteigen, wird die Agentur den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht.

6 Urheberrechtliche Nutzungsrechte und Referenzen
1. Der Agentur steht das Urheberrecht an allen im Rahmen des Auftrags gefertigten Leistungen und Werken nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu. Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur einfache Nutzungsrechte für den vertraglich vereinbarten Zweck. Jede darüberhinausgehende Nutzung ist honorarpflichtig und bedarf einer schriftlichen Vereinbarung mit der Agentur. Die Einräumung von Exklusivrechten bedingt einen Aufschlag von 100 % auf das Gesamthonorar.
2. Die von der Agentur hergestellten Aufnahmen sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Kunden bestimmt. Die Übertragung und Einräumung der vom Kunden erworbenen Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung der Agentur und ist gesondert zu vergüten.
3. Der Kunde erwirbt die Nutzungsrechte erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung und Erstattung sämtlicher Kosten. Bei Zahlungsverzug behält sich die Agentur rechtliche Schritte im Sinne des Urheberschutzes vor. Hierdurch können Folgekosten für den Kunden resultieren, insbesondere, wenn er die Werke der Agentur im Zeitraum des Zahlungsverzuges unerlaubt nutzt.
4. Die Agentur ist berechtigt, die für den Kunden erbrachten Leistungen als Referenz anzugeben und den Kunden in einer Referenzliste zu führen. Die Agentur hat das Recht die fertige Produktion in Medien aller Art zur Eigenwerbung und zu Präsentationszwecken einzusetzen.

7 Haftung und Gewährleistung
1. Die Agentur haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für Mängelgewährleistungsansprüche ist jedoch auf 12 Monate ab Ablieferung begrenzt.
2. Bei leichter Fahrlässigkeit haften die Agentur sowie ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht, d.h. solche Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Vertragspartei regelmäßig vertraut und vertrauen darf) verletzt wird oder ein Fall des Verzugs oder der Unmöglichkeit vorliegt.
3. Im Fall einer Haftung aus leichter Fahrlässigkeit wird diese Haftung der Agentur sowie ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen wegen Pflichtverletzung und aus unerlaubter Handlung sowie für Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen auf solche Schäden begrenzt, die vorhersehbar bzw. vertragstypisch sind.
4. Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen sowie die verkürzte Gewährleistungspflicht gelten nicht für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften, für Fälle von Arglist, für Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Rechtsmängel sowie bei Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

8 Abnahme
1. Schuldet die Agentur einen bestimmten Arbeitserfolg in Form eines Werks (z.B. Texte, Fotos, Filmaufnahmen) ist der Kunde nach Ablieferung zur Abnahme des hergestellten Werks verpflichtet. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn sie nicht innerhalb von sieben Tagen nach Ablieferung erklärt oder unter Angabe eines Mangels verweigert wird, vorausgesetzt, das Arbeitsergebnis entspricht im Wesentlichen den Vereinbarungen.
2. Bestehen wesentliche Abweichungen, wird die Agentur diese Abweichungen in angemessener Frist beseitigen und das Arbeitsergebnis erneut zur Abnahme vorlegen.
3. Die Abnahme gilt spätestens mit der Zahlung oder der Nutzung des Werks als erfolgt.

9 Rechnung, Preise, Zahlung, Zahlungsbedingungen
1. Die Agentur stellt ihre Leistungen nach Erbringung in Rechnung. Soweit keine anderen Zahlungsbedingungen vereinbart sind, erfolgt die Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug.
2. Die Agentur ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine Anzahlung zu verlangen. Die Agentur kann außerdem angemessene Abschlagszahlungen für bereits an den Kunden ausgelieferte Projektteile verlangen und insoweit Teilrechnungen nach Projektfortschritt ausstellen.
3. Alle Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Zölle, Gebühren und sonstige Abgaben wie auch die Künstlersozialversicherung trägt der Kunde, und zwar auch dann, wenn sie nacherhoben werden.
4. Der Kunde darf gegen Vergütungsforderungen der Agentur nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur in den Fällen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Ansprüche geltend machen

10 Vertraulichkeit
Beide Vertragsparteien sind zur Vertraulichkeit über die in Zusammenhang mit der Durchführung des Auftrags erhaltenen Informationen verpflichtet, soweit diese nicht bereits veröffentlicht sind. Die Vertraulichkeit gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.

11 Schlussbestimmungen
1. Alle zwischen der Agentur und dem Kunden geschlossenen Verträge unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
2. Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien München als Erfüllungsort und ausschließlichen Gerichtsstand.

Stand April.2022

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